Import und Export mit der Türkei
Begleitung bei Zoll, Dokumentation und Logistikfragen.
So handeln Sie stets nach Vorschrift.
Da die Türkei noch kein Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist, spielt das Zollrecht beim deutsch-türkischen Handel eine wichtige Rolle.
Die DTW vermittelt Unternehmen allgemeine wie auch spezifische Informationen sowohl zum türkischen wie auch zum deutschen bzw. EU-Zollrecht. Darüber hinaus recherchieren wir spezielle Sachverhalte und unterstützen bei der Kommunikation mit Behörden.
Häufige Fragen
Wann ist eine A.TR-Bescheinigung notwendig?
Die Warenverkehrsbescheinigung A.TR weist nach, dass sich eine Ware im freien Verkehr der Zollunion zwischen der EU und der Türkei befindet, und ist die Voraussetzung dafür, dass beim Import keine Zölle anfallen. Sie gilt für gewerbliche Waren und verarbeitete Agrarerzeugnisse. Nicht erfasst sind unverarbeitete Agrarprodukte sowie Kohle und Stahl — für diese gelten eigene Präferenzabkommen, in denen stattdessen eine EUR.1 oder eine Ursprungserklärung verlangt wird.
Welche Dokumente werden für den Export in die Türkei benötigt?
In der Regel Handelsrechnung, Packliste, Frachtpapier und je nach Ware die A.TR oder eine Ursprungsnachweisung. Hinzu kommen produktabhängige Nachweise: Konformitätserklärungen, Zertifikate und für einzelne Warengruppen Einfuhrgenehmigungen. Welche davon in Ihrem Fall gebraucht werden, hängt an der Zolltarifnummer der Ware — diese zuerst zu klären erspart die meisten Verzögerungen an der Grenze.
Fallen beim Import aus der Türkei nach Deutschland Zölle an?
Für Waren, die unter die Zollunion fallen und mit einer gültigen A.TR eingeführt werden, fallen keine Einfuhrzölle an. Die Einfuhrumsatzsteuer wird dennoch erhoben, ebenso mögliche Verbrauchsteuern. Für Agrarerzeugnisse sowie Kohle und Stahl gelten abweichende Regeln. Die verbindliche Auskunft zu Ihrer konkreten Ware erteilt der Zoll; die DTW hilft bei der Einordnung und der Vorbereitung der Unterlagen.
Was ist bei Lieferungen in die Türkei sonst zu beachten?
Drei Punkte fallen in der Praxis am häufigsten auf: die korrekte Zolltarifnummer, die Vollständigkeit der Ursprungsnachweise und die türkischen Produktvorschriften, die nicht in allen Bereichen deckungsgleich mit den europäischen sind. Zahlungsabsicherung und Incoterms sollten vor der ersten Lieferung geklärt sein, nicht danach.